Gesetzliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen /Rechtliche Hinweise

1. GÜLTIGKEITSBEREICH

1.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Vereinbarungen zwischen THIBAULT VAN RENNE BVBA und dem Käufer für alle Waren, die von THIBAULT VAN RENNE BVBA an den Käufer geliefert werden.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen schließen alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen des Käufers aus, außer wenn THIBAULT VAN RENNE BVBA ausdrücklich schriftlich die Anwendung dieser Bedingungen genehmigt. Die einfache Unterzeichnung eines Bestellscheins des Käufers durch die THIBAULT VAN RENNE BVBA kann nicht als ein solches schriftliches Einverständnis gelten.

1.3 Die Struktur und die Titel der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine gesetzliche Gültigkeit. Die Ungültigkeit einer Klausel hat keine Auswirkung auf die restlichen Bedingungen.
 

2. AUFTRAG UND/ODER ANZAHLUNGSRECHNUNG

2.1 Die Unterzeichnung und der Versand – auch auf digitale Weise – des Auftrages und/oder die Bezahlung der Anzahlungsrechnung durch den Käufer an THIBAULT VAN RENNE BVBA innerhalb der angegebenen Frist bedeutet eine Bestätigung und Annahme der oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer.

2.2 Der Transport von Waren zum und vom Käufer ist nicht im Preis enthalten, außer es gibt hierfür eine gesonderte Vereinbarung.

2.3 THIBAULT VAN RENNE BVBA behält sich das Recht vor, selbst bei Teilzahlung der Ware, beim Käufer jederzeit die für die korrekte Durchführung der Verpflichtungen notwendigen Garantien einzufordern.
 

3. LIEFERUNG

3.1 Lieferzeiten sind immer nur Richtwerte und in keinem Fall verbindlich, auch wenn sie soweit wie möglich eingehalten werden sollen.

3.2 Eine verspätete Lieferung rechtfertigt nicht die Beendigung oder Auflösung des Vertrages und stellt keinen Grund für den Käufer dar, eine Entschädigung zu fordern.

3.3 Any purchase order duly accepted by the Client, either by email or by returning the purchase order duly dated and signed to THIBAULT VAN RENNE BVBA, is firm and definite.

3.4 THIBAULT VAN RENNE BVBA behält sich das Recht vor, die Güter entsprechend ihrer Auslieferung anzurechnen, auch wenn die Lieferung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt als erwartet.

3.5 Der gesamte Transport, auch wenn er kostenlos ist, erfolgt auf Risiko des Käufers.
 

4. ZAHLUNG

4.1 Der Auftragswert, die Anzahlungsrechnung und die Schlussrechnung sind in Gent zu begleichen, sofern nichts anderes in den Verkaufsunterlagen festgehalten ist. In diesem Fall ist der entsprechende Betrag bei der Fortis Bank auf das Konto Nr. BE80 001-5652967-77, THIBAULT VAN RENNE BVBA innerhalb der vereinbarten Frist zu überweisen.

4.2 Auf Anfrage des Käufers kann THIBAULT VAN RENNE BVBA einen Auftrag/eine Anzahlungsrechnung über einen bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrages, der angegeben werden muss, ausstellen.

4.3 Der Restbetrag des vereinbarten Gesamtpreises ist vom Käufer bei Lieferung der Ware zu begleichen.

4.4 Der Verkaufspreis darf nicht verändert werden.

4.5 Im Fall der Nichtzahlung, einer verspäteten und/oder unvollständigen Zahlung des Auftragswertes, der Anzahlungsrechnung oder der Schlussrechnung werden jährliche Zinsen auf die offenen Rechnungsbeträge, ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung vom Verkäufer erhoben.

Ebenso von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung wird eine Pauschalentschädigung für zusätzliche Unannehmlichkeiten, Verwaltungs- und andere Kosten in Höhe von 10 % des noch offenen Betrages vom Käufer geschuldet. Der Mindestbetrag für die Entschädigung ist EUR 150,00, ungeschadet des Rechtes der THIBAULT VAN RENNE BVBA, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn es Beweise für einen höheren Schaden gibt. Diese Bestimmung gilt unabhängig von den möglichen Rechtsauslegungen, Inkassokosten und Ausgaben, die durch ungedeckte Schecks entstehen, die nicht in den oben genannten Entschädigungen enthalten sind und dem Käufer separat angerechnet werden.

4.6 Jede unbezahlte (Anzahlungs-)Rechnung führt dazu, dass alle anderen noch nicht fälligen Rechnungen automatisch, unverzüglich und ohne weitere Mitteilung fällig werden.

4.7 Im Fall der Nichtzahlung einer (Anzahlungs-)Rechnung behält die THIBAULT VAN RENNE BVBA sich das Recht vor, die Lieferung von zuvor eingereichten Aufträgen zu blockieren und ein Zurückbehaltungsrecht auf die Güter auszuüben. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt als offizielle Mitteilung. Der Käufer hat kein Recht, Einspruch dagegen einzulegen. Die Güter bleiben zu jeder Zeit im Besitz der THIBAULT VAN RENNE BVBA, bis die Waren vollständig bezahlt wurden. Alle Risiken werden vom Käufer getragen.

THIBAULT VAN RENNE BVBA behält sich das Recht vor, Anzahlungen einzubehalten, um mögliche Verluste im Rahmen dieses Verkaufs zu decken.
 

5. BESCHWERDEN

5.1 Die Güter (Teppiche) werden handgeknüpft und entsprechend der Kundenwünsche individuell angefertigt. Geringe Abweichungen in der Größe und/oder Farbe sind bei handgeknüpften Teppichen normal und stellen keinen Grund für Beschwerden des Käufers dar.

5.2 Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich Auftrag, Kauf, (Anzahlungs-)Rechnungen und Ware werden nur zugelassen, wenn sie vom Käufer schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der (Anzahlungs-)Rechnung oder der Durchführung der Lieferung mitgeteilt werden, außer der Auftrag oder Kauf erfolgte im Geschäft in Gent, Mageleinstraat 46, 9000 Gent. In diesem Fall ist der Vertrag sofort verbindlich. Jede Beschwerde muss per Einschreiben zugesandt werden und die Art und die Gründe der Beschwerde enthalten.

5.3 Alle Beschwerden oder Reklamationen, die bei THIBAULT VAN RENNE BVBA nach der oben genannten verbindlichen Frist eingehen, gelten als nichtig und Rechnungen sowie die vorliegenden Bedingungen werden als endgültig und bedingungslos angenommen.

5.4 Das Einreichen einer Beschwerde befreit den Käufer nicht von seiner Pflicht, die (Anzahlungs-) Rechnung fristgerecht zu bezahlen. Eine Beschwerde ist nicht mit einer Anfechtung der Rechnung gleichzustellen.
 

6. STREITFÄLLE : GÜLTIGES RECHT – ZUSTÄNDIGES GERICHT

6.1 Für jede Vereinbarung und Auslieferung von Gütern oder Dienstleistungen, selbst auf internationaler Ebene, gilt das belgische Recht. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der THIBAULT VAN RENNE BVBA und dem Käufer in allen Aspekten und für alle Transaktionen gilt die belgische Gesetzgebung.

6.2 Zahlungen sind immer in Gent fällig, unabhängig von der vereinbarten oder geforderten Zahlungsmethode. Bei Streitfällen sind lediglich die Gerichte des Bezirks Gent zuständig.


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